AGB

AllgemeineGeschäftsbedingungen der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH; Am Buchhorn 19, 30890 Barsinghausen, Deutschland
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH und den Kunden. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten für:
a) den Kauf von allgemeinen Artikeln aus dem Online-Shop die Teilnahme an Fahrerlebnissen (Siehe § 31 ff)1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden, die die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Angebote, Bestellungen, Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1 Die Angebote der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH sind freibleibend. Ferner ist die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang anzunehmen.

2.2 Die Annahme des Angebots wird durch die Bestellung über den Online-Shop oder den Verkaufsstätten erklärt. Hierdurch kommt der Vertragsabschluss zu Stande. Den Zugang der Bestellung wird die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH unverzüglich per Email bestätigen.

2.3 Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich verbindlich aus der Artikelbeschreibung/der Leistungsbeschreibung des Angebots.

2.4 Die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.

2.5 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH zu zahlen.

§ 3 Lieferung
3.1 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Verbraucher über.

3.2 Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

3.3 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

3.4 Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird, falls sie schon erbracht wurde, unverzüglich zurückerstattet. Im Falle eines durch die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH verschuldeten Lieferverzugs ist die Schadensersatzhaftung der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt, soweit der Lieferverzug nicht auf einer von der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
4.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

4.2 Bei Verträgen mit Unternehmern behält die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH einen Zugriff auf die vorbehaltene Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.

4.4 Der Kunde ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät.

§ 5 Widerrufsrecht bei Verbrauchern
5.1 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben, bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, E-Mail, Fax) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür auch das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Der Widerruf ist zu richten an:
Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH
Am Buchhorn 19
30890 Barsinghausen
E-Mail: info@topgear-events.de

5.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Übersendung der Ware als Datei auf elektronischem Wege. Daneben besteht das Widerrufsrecht nicht bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Weiterhin entfällt das Widerrufsrecht beim Kauf von Einzeltickets. Es gelten besondere Bedingungen für den Rücktritt bei der Buchung von Fahrerlebnissen und Lehrgängen (siehe §38) sowie beim Rücktritt von touristischen Angeboten und Pauschalreisen (siehe §43).

5.3 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

§ 6 Rücktritt der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH
6.1 Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.2 Ferner ist die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

6.3 Des Weiteren behält sich die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls ein Artikel unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, bestellt wird.

6.4 Die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

6.5 Im Falle des Rücktritts hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH.

6.6 Sollte Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH auf Grund eines Verstoßes des Kunden gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrage zurücktreten, ist die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH berechtigt, die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern ein Weiterverkauf nicht möglich ist.

6.7 Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

§ 7 Preise und Zahlung
7.1 Die angegebenen Preise verstehen sich, insofern nichts Abweichendes der Artikelbeschreibung zu entnehmen ist, einschließlich Verpackungskosten und, soweit der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, einschließlich Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden Mehrwertsteuersatz. Des Weiteren können in Abhängigkeit des bestellten Artikels weitere Kosten für Bearbeitung und Versand hinzukommen.

7.2 Zahlungen sind nach Lieferung ohne Abzug fällig, soweit nicht ein Zahlungsziel vereinbart und von der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH angegeben wird.

7.3 Rechnungen der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH berechtigt, beim Verbraucher Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Sollte der Kunde kein Verbraucher sein, berechnet die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein niedrigerer Schaden entstanden.

7.4 Darüber hinaus ist die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden – unbeschadet ihrer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.

7.5 Die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH ist berechtigt, jeder Zeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich festgelegt. Dies gilt insbesondere für Pauschalreisen.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Gewährleistung
Ist der Kunde Unternehmer, leistet die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung der Ersatzlieferung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten.

§ 10 Datenschutz
Der Kunde ist, soweit er auf elektronischem Wege bestellt hat, über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung der Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Benutzerprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Dienstes informiert worden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft. zu.

§ 11 Haftung
11.1 Ansprüche gegen die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH oder dem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

11.2 Die Haftungsfreizeichnung des §11.1 gilt nicht, wenn der Schadensersatzanspruch aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultiert. Sofern eine vertragswesentliche Pflicht leicht fahrlässig verletzt wurde, ist die Ersatzpflicht auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt.

11.3 Unberührt bleiben die Haftung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.4 Soweit die Haftung der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH.

§ 12 Gutscheine
Ein Gutschein kann nur einmal benutzt und nicht in bar abgelöst werden. Bei Verlust des Gutscheins übernimmt die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH keine Haftung. Die Gültigkeitsdauer wird beim Kauf akzeptiert und ist verbindlich. Die Einlösung des Gutscheins ist nach Maßgabe der Öffnungszeiten der Nordschleife möglich und die Einlösbarkeit ist daher auf maximal 12 Monate beschränkt. Aufgrund der Abhängigkeit zu den Öffnungszeiten des Nürburgrings ist die Verjährungsfrist auf 12 Monate beschränkt. Sofern der Gutschein nicht innerhalb der Gültigkeit eingelöst wird, wird den Kunden, sofern sie ihren Anspruch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen in gesetzmäßiger Form geltend machen, der Kaufpreis abzüglich des entgangenen Gewinns seitens des Unternehmens erstattet.

§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Zahlungsort ist der Sitz der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH.

13.3 Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich diese AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der der unwirksamen möglichst nahe kommt.

§ 14 Leistungen und Voraussetzungen für die Nordschleife selber fahren
14.1 Die Leistungen der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH umfassen die Durchführung Nordschleife selber fahren gemäß Angebot.

14.2 Für die Fahrt auf der Nordschleife gilt eine Altersbeschränkung ab dem 24ten Lebensjahr.

14.3 Die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH behält sich vor den gesundheitlichen Zustand des Fahrers zu überprüfen wenn Zweifel an der Fähigkeit die Fahrt sicher zu absolvieren bestehen.

§ 15 Haftungsbeschränkung für die Nordschleife selber fahren
15.1 Die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH zurückzuführen sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreis – beruhen.

15.2 Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.

15.3 Ausdrücklich im Angebot als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Unternehmen unterliegen nicht der Haftung der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH. Im Falle einer solchen Vermittlung ist die Haftung für Vermittlungsfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

§ 16 Sicherheitsvorschriften bei der Fahrt auf der Nordschleife
16.1 Während der Dauer der gesamten Fahrt sind die Beauftragten von der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt.

16.2 Die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass sich der Fahrer äußerst diszipliniert zu verhalten hat, und die Anordnungen sowie Hinweise des Veranstalter zu befolgen hat.

16.3 Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist für alle Teilnehmer zwingend vorgeschrieben.

16.4 Die Teilnehmer dürfen sich ausschließlich in dem vom Veranstalter beschriebenen Sicherheitsbereich aufhalten. Während der gesamten Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) und Drogenverbot.

16.5 Das Befolgen dieser Regeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen gegen diese Regeln ist die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH ohne weitere Vorwarnung berechtigt, die Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung des Veranstaltungspreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

16.6 Der Teilnehmer haftet für jeglichen Personen-, Sach- und/oder Vermögensschaden, der der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH dadurch entsteht, dass der Teilnehmer vorstehende Regelungen nicht beachtet.

16.7 Der Teilnehmer erklärt, dass ihm eigene gesundheitliche Beschwerden, einschließlich Nerven- und Gemütsleiden nicht bekannt sind.

§ 17 Fotoaufnahmen / Viedeoaufnahmen während der Fahrt
Grundsätzlich sind Foto- und Videoaufnahmen während der Fahrt untersagt. Dem Teilnehmer wird gegen Entgelt der Erwerb einer Videoaufzeichnung angeboten Vom Teilnehmer evtl. gemachte Foto- oder Videoaufnahmen dürfen von der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH veröffentlicht werden. Mit Unterzeichnen des Anmeldeformulars/Sicherheitsvorschriften erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.

§ 18 Abbruch, Änderung bzw. Absage / Stornierung einer Fahrt
18.1 Die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH behält sich das Recht vor, die Fahrt im Voraus aus wichtigen Gründen zu verschieben oder ganz abzusagen. In solchen Fällen wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet, es sei denn der Teilnehmer nimmt einen Ersatztermin wahr.

18.2 Die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH kann aus wichtigen Gründen kurzfristig eine Änderung des Programms vornehmen (z. B. wetterbedingt, etc.). In einem solchen Fall hat der Anmelder/Teilnehmer kein Anrecht auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

18.3 Müssen bereits begonnene Fahrerlebnisse oder Lehrgänge aus wichtigem Grund abgebrochen werden, wird die Teilnahmegebühr anteilig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Anmelders/Teilnehmers sowie Dritter sind ausgeschlossen. Gebühren für Fahrerlebnisse oder Lehrgänge die aufgrund von Fehlverhalten des Teilnehmers durch den Weisungsbefugten abgebrochen werden müssen werden nicht zurückerstattet. Gutscheine gelten unter diesen Umständen als verfallen.

18.4 Eine Stornierung ist möglich, wenn sie 3 Tage vor dem bestätigtem Termin schriftlich (Post, Fax, E-Mail) bei der Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH eingegangen ist.

§ 19 Anmeldung zu Fahrerlebnissen und Lehrgängen durch Dritte
Soweit die Anmeldung nicht durch den Teilnehmer selbst erfolgt, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass der Teilnehmer über diese Schulungsbedingungen vollständig informiert wird. Eventuelle Pflichtverletzungen des Teilnehmers, die zu seinem Ausschluss von der weiteren Teilnahme führen hat sich der Auftraggeber zuzurechnen.

Ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen 2017
§ 1. Miete
Vor Antritt der Fahrt ist, wenn nicht anders vereinbart, Gebühren für Strecke, Verschleiß, Kraftstoff und eine zu vereinbarende Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung zu leisten. Es wird vor Ort auf Ihrer Kreditkarte die Kaution für das Fahrzeug geblockt oder ist in bar zu hinterlegen. Bitte stellen Sie sicher, dass das Limit Ihrer Kreditkarte für den Kautionsbetrag ausreicht, da ansonsten die Fahrt nicht angetreten werden kann. Nach schadenfreier Fahrt wird der geblockte Betrag auf Ihrer Kreditkarte wieder freigegeben oder im Falle einer Bargeldhinterlegung wieder ausgezahlt. Nimmt der Teilnehmer das Kfz trotz Reservierung oder zum vereinbarten Termin nicht ab, kann der Vermieter dennoch die vereinbarten Gebühren verlangen. Es gelten folgende Stornierungsfristen:

§ 2. Pflichten des Mieters
Grundsätzlich ist eine maximale Drehzahl wie vom Hersteller vorgegeben einzuhalten. Wird der Motor überdreht (Verschalten, Fahrfehler), so hat der Vermieter Anspruch darauf, dass der technische Zustand des Motors auf Kosten des Mieters überprüft wird. Wenn im Verlauf eines Einsatzes ein Motorschaden eintritt, dem ein Überdreher durch den Mieter vorangegangen ist, so gilt als zugestanden, dass der Schaden auf dem Überdreher durch den Mieter beruht. Bei Überdrehern durch verschiedene Beteiligte gilt dies anteilig. Der Vermieter kann anhand einer Plombierung das Überdrehen nachweisen. Der Mieter darf vor oder während der Fahrt weder Drogen, noch Alkohol oder sonstige Rauschmittel noch Medikamente zu sich nehmen, welche dazu führen können, das Fahrvermögen auch nur geringfügig zu beeinträchtigen. Der Mieter bestätigt die gesundheitliche Fähigkeit die Fahrt zu absolvieren Der Mieter erhält vor der Fahrzeugübergabe eine ausführliche Einweisung in die technischen Eigen- und Besonderheiten des Kfz. Hierbei wird der Fahrer über die Gefahr von Aquaplaning bei Nässe durch die breiten Reifen und ein entsprechendes Verhalten hingewiesen

§ 3. Haftung des Mieters für Schäden
Bei Schäden am Mietauto haftet der Mieter für tatsächlich angefallene oder gem. Sachverständigengutachten festgestellte Reparaturkosten, Bergungs- und Rückführungskosten, Sachverständigenkosten, technische und merkantile Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit; bei Diebstahl für den Wiederbeschaffungswert. Als Mietausfall ist pro Tag eine Tagesgrundgebühr zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten. Bei Anmietung über Firmen (GmbH usw.) haftet der Geschäftsführer, bzw. der Inhaber für Schäden an dem Auto auch persönlich. Für Unfallschäden besteht eine Versicherung zu Gunsten des Vermieters. Hierbei gilt eine Netto SB des Mieters von Euro 5.500 bei dem BMW M3 E46 ● Euro 4.500 bei dem Porsche 911 996 ● Euro 5.500 bei dem Renault Megané R.S als vereinbart, die vom Mieter zu tragen ist. Sollte die Versicherung eine Regulierung verweigern und die Gründe dafür in der Person des Mieters liegen, so hat der Mieter für den Schaden aufzukommen. Der Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Übereignung der beschädigten Teile und/oder des beschädigten Fahrzeuges.

§ 4. Pflichten und Haftung des Vermieters
Dem Mieter wird das Recht eingeräumt den technischen Zustand des Fahrzeuges eine Stunde vor Mietbeginn zu begutachten. Das Fahrzeug gilt als technisch einwandfrei abgenommen, sofern der Mieter vor Übernahme keinen schriftlichen Vorbehalt an den Vermieter richtet. Der Vermieter haftet nach Abnahme bzw. zugestandener Abnahme durch den Mieter nicht für den Ausfall des Fahrzeuges durch technischen Defekt. Die Gewährleistungsvorschriften des §§ 536 ff. BGB finden keine Anwendung. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietzinses. Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, soweit der Vermieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der Mieter befährt die Nordschleife auf eigene Gefahr und Verantwortung und verzichtet auf jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere vertraglicher oder deliktischer Art. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Schäden die ihre Ursache in einem Defekt des Fahrzeuges haben, sei dieser Defekt vor Übergabe angelegt gewesen, oder auch erst während der Mietzeit entstanden. Des Weiteren stellt der Mieter die Organe der Gesellschaft sowie die Erfüllungsgehilfen des Vermieters von einer Haftung frei. Es liegt im Risikobereich des Mieters, dass die Nordschleife während der Zeit der Anmietung auch befahren werden kann. Streckensperrungen durch den Betreiber haben keinen Einfluss auf die Mietdauer. Für Gegenstände, die im Mietobjekt zurückbleiben, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

§ 5. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden
Bei jedem Schadeneintritt, auch bei Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter und die Polizei unverzüglich zu verständigen. Abschlepp- und /oder Reparaturdienste sind nur nach Abstimmung mit dem Vermieter zu beauftragen. Beweismittel (Zeugen, Spuren etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann (siehe Unfallbericht). Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden können.

§ 6. Versicherungsschutz
Das Kfz hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden in unbegrenzter Höhe für Drittschäden (Personenschäden bis 8 Millionen €). Die Versicherung beinhaltet nicht die Leitplanken oder die Absperrungen der Rennstrecke. Eine Teilkaskoversicherung bzw. Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung besteht nur, wenn dies auf der Vorderseite des Mietvertrages in der Rubrik Kfz-Versicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Der Mieter haftet bei allen Schäden, je nach dem vereinbarten Versicherungsschutz. Soweit eine Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, dieses jedoch eine Regulierung des Schadens berechtigt verweigert, haftet der Mieter auch insoweit. Der Mieter wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er auch bei Abschluss einer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung in folgenden Fällen für Schäden haftet, wenn er oder sein Erfüllungsgehilfe:
●die Vertragspflichten gem. Ziff. 5 bei Unfällen schuldhaft nicht beachtet,
●sich unerlaubt vom Unfallort entfernt
●Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt,
●die vereinbarte Mietzeit vertragswidrig überschreitet.
In Kaskofällen wickelt der Vermieter den Schaden mit dem Versicherer ab, soweit der Mieter nicht im Rahmen der Selbstbeteiligung in Anspruch genommen wird. Eine nachträgliche Inanspruchnahme des Mieters durch den Vermieter oder deren Kaskoversicherer bleibt unberührt. Fälle, in denen der Versicherer zwar regulieren muss, jedoch aufgrund von Vertragsverstößen Rückgriff gegen den Mieter nehmen kann, berühren den Vermieter nicht.

§ 7. Kfz.-Rückgabe
Insbesondere hat der Vermieter das Recht, bei unsachgemäßem Umgang mit dem Fahrzeug, dieses unverzüglich in seinen Besitz zu nehmen. Erfolgt die Kündigung aus einem wichtigen Grund, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Mietzinses. Als wichtige Gründe gelten insbesondere falsche Angaben des Mieters zur Person, zur Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist das Mietauto sofort, auch vor Ablauf der ordentlichen Mietzeit, zurückzugeben. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche des Vermieters unberührt.

§ 8. Gutscheine
Ein Gutschein kann nur einmal benutzt und nicht in bar abgelöst werden. Bei Verlust des Gutscheins übernimmt die Magicdays Erlebnisgeschenke GmbH keine Haftung. Die Gültigkeitsdauer wird beim Kauf akzeptiert und ist verbindlich. Die Einlösung des Gutscheins ist nach Maßgabe der Öffnungszeiten der Nordschleife möglich und die Einlösbarkeit ist daher auf maximal 12 Monate beschränkt. Aufgrund der Abhängigkeit zu den Öffnungszeiten des Nürburgrings ist die die Verjährungsfrist auf 12 Monate beschränkt. Sofern der Gutschein nicht innerhalb der Gültigkeit eingelöst wird, wird den Kunden, sofern sie ihren Anspruch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen in gesetzmäßiger Form geltend machen, der Kaufpreis abzüglich des entgangenen Gewinns seitens des Unternehmens erstattet.

§ 9. Persönliche Daten
Der Mieter ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten einverstanden. Bei Zahlungsverzug, nicht vertragsgemäßer Rückgabe des Kfz oder bei sonstigen Gründen, die zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen, können die personenbezogenen Daten in eine zentrale Warndatei aufgenommen werden.

§ 10. Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag liegen nicht vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtstand Bad Neuenahr-Ahrweiler. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei unplanmäßiger Streckenschließung oder Unfall-/Wetterbedingte Schließung erstattet der Vermieter keine Rückforderung des Mietpreises. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.


ANSCHRIFT & TELEFON

Top Gear-Events / Magicdays GmbH
Trierer Straße 20
D- 53518 Adenau – Breidscheid

Hauptverwaltung Hannover

05105/778 777 8

Mobil

0170/3828963

0160/97353536

E-mail: info@topgear-events.com

Newsletter abonnieren